helmholtzcenter munich

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Wie finanziert sich der Elternverein?

Der Elternverein finanziert sich über folgende Mittel:

  • Elternbeiträge
  • Mitgliedsbeiträge und Spenden
  • eine Fehlbedarfsfinanzierung des Helmholtz Zentrums
  • öffentliche Fördergelder

Elternbeiträge

Zur Finanzierung der Personalkosten erhebt der Verein Elternbeiträge, die sich nach dem Umfang der Betreuung und dem Alter des Kindes richten. Grundlage dafür ist eine bedarfsorientierte stundenweise Buchung.

Die Höhe der Elternbeiträge orientiert sich an den in München und Umland üblichen Elternbeiträgen. Eine Beitragstabelle ist hier zu finden.

Mitgliedsbeiträge und Spenden

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern jährliche Mitgliedsbeiträge in geringem Umfang. Der Verein ist auch auf Spenden angewiesen, da die Elternbeiträge vollständig in die Finanzierung der Personalkosten fließen.

Aus der durch Mitgliedsbeiträge und Spenden gespeisten Vereinskasse werden Spielgeräte und pädagogisches Lehrmaterial finanziert. Mit Bescheid vom 07. März 2002 wurde der Verein als gemeinnützig anerkannt. Spenden an den Verein können somit steuerlich geltend gemacht werden und sind jederzeit willkommen.

Unsere Bankverbindung für Spenden:

Auskunft über unsere Bankverbindung erhalten Sie auf Anfrage vom Vereinsvorstand.

Die Beteiligung des Helmholtz Zentrums München: Fehlbedarfsfinanzierung und Nutzung des Gebäudes 51

Das Helmholtz Zentrum stellt dem Elternverein das eigens errichtete Gebäude 51 zur Nutzung als Kindertagesstätte zur Verfügung und übernimmt im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung die durch die Einnahmen des Vereins nicht gedeckten Betriebsausgaben.

Der Verein betreibt die Kindertagesstätte als Träger. Die Plätze sollen ausschließlich an Kinder vergeben werden, deren Eltern in vertraglicher Beziehung zum Helmholtz Zentrum stehen.

Das Helmholtz Zentrum versteht diese umfangreiche und großzügige Unterstützung als aktiven Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Wissenschaft und ist dafür auch schon mehrfach ausgezeichnet worden (Bayerischer Frauenförderpreis 2004, TOTAL E-QUALITY Prädikat 2005).

Kindbezogene Förderung durch die Wohnsitzgemeinden und den Freistaat Bayern

Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im August 2005 eröffnet sich für den Elternverein „ganz schön frech“ e.V. als Träger der Kindertagesstätte des Helmhotz Zentrums auch erstmals die Möglichkeit, öffentliche Fördergelder auf Basis einer kindbezogenen Förderung zu erhalten.

Für Kinder, deren Platz durch ihre Wohnsitzgemeinde als bedarfsnotwendig oder als Gastkindplatz anerkannt wird, wird eine Förderung an den Träger gezahlt, die abhängig vom Umfang der Betreuung und anderen Faktoren ist (Alter, sprachliche Herkunft, Behinderung). Die Förderung wird zu gleichen Teilen von der Wohnsitzgemeinde und dem Freistaat Bayern geleistet.

Die damit verbundenen hohen Anforderungen an die Qualität der Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die formalen Anforderungen werden von der Kindertagesstätte des Helmholtz Zentrums erfüllt.