kora - kooperative gesundheitsforschung in der region augsburg

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Nutzung von KORA-Bioproben

  • Auskunft über die Verfügbarkeit gibt die Arbeitsgruppe KORA-gen.
  • Eine schriftliche und unterschriebene Vereinbarung zur Probenübergabe ist erforderlich.
  • Die Genehmigung wird durch den KORA-Vorstand erteilt.
  • Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der Proben und der Menge des Materials.
  • Genotyp-Daten müssen in der KORA-Datenbank gespeichert werden.



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