Nutzung von KORA-Bioproben
- Auskunft über die Verfügbarkeit gibt die Arbeitsgruppe KORA-gen.
- Eine schriftliche und unterschriebene Vereinbarung zur Probenübergabe ist erforderlich.
- Die Genehmigung wird durch den KORA-Vorstand erteilt.
- Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der Proben und der Menge des Materials.
- Genotyp-Daten müssen in der KORA-Datenbank gespeichert werden.
