Institute
Umweltbedingte Störungen der
Gesundheit
- Infektions-, Immun- und Tumor Biologie
- Epidemiologie und Gesundheitsökonomie
- Lungenbiologie und -erkrankungen
- Strahlenforschung
Systemische Analyse multifaktorieller Erkrankungen
- Genetik und Stammzellbiologie
- Systembiologie, -bildgebung und Strukturbiologie
Terrestrische Umwelt
- Ökosystembiologie
- Biochemische Pflanzenpathologie (BIOP)»
- Bodenökologie (IBOE)»
- Grundwasserökologie (IGOE)»
- Abt. Mikroben-Pflanzen Interaktionen (AMP)»
- Abteilung Analytische Biogeochemie (BGC)»
- Research Unit Environmental Genomics (EGEN)»
- Ökologische Chemie (IOEC)»
- Kooperationsgruppe "Comprehensive Molecular Analystics" (CMA)»
Klinische Kooperationsgruppen
Umweltbedingte Störungen der
Gesundheit
Systemische Analyse multifaktorieller Erkrankungen
Wir über uns
Organisation
Das Helmholtz Zentrum München wurde am 23.06.1964 als Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) in der Organisationsform einer GmbH gegründet. Die beiden Vorläuferorganisationen bestehen schon seit 1960. Gesellschafter des Helmholtz Zentrums München sind nach dem Gesellschaftsvertrag vom 13.2.1978 die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch den Bundesminister für Bildung und Forschung) und der Freistaat Bayern (vertreten durch den Bayerischen Staatsminister der Finanzen).
Der Hauptsitz des Helmholtz Zentrums München liegt in Neuherberg im Norden Münchens auf einem 50 Hektar großen Forschungscampus. Daneben unterhält das Helmholtz Zentrum München Forschungsinstitute in der Stadt München sowie Klinische Kooperationsgruppen gemeinsam mit den Münchener Universitäten.
Das Helmholtz Zentrum München gehört der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren an.
Organe der Gesellschaft sind:
- die Gesellschafterversammlung
- der Aufsichtsrat
- die Geschäftsführung
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafter des Helmholtz Zentrums München sind entsprechend dem Gesellschaftsvertrag die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Bildung und Forschung, und der Freistaat Bayern, vertreten durch den Bayerischen Staatsminister der Finanzen.
Der Zuwendungsbedarf wird vom Bund und vom Land (insoweit vertreten durch den Bayerischen Staatsminister für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst) grundsätzlich im Verhältnis 90 : 10, entsprechend der "Rahmenvereinbarung Forschungsförderung" vom 28.11.1975 und der Ausführungsvereinbarung vom 26.6.1978 finanziert.
Die Gesellschafterversammlung beschließt unter anderem über die Änderung des Gesellschaftsvertrages, das Finanzstatut, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie das Vorschlagsverfahren und die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Er entscheidet über die allgemeinen Forschungsziele und die wichtigen forschungspolitischen und finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft und beschließt die Grundsätze für eine Erfolgskontrolle. Dem Aufsichtsrat gehören 12 ehrenamtliche Mitglieder an. Hiervon entsenden die Gesellschafter sechs Mitglieder. Drei Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung aus dem Kreis der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter des Helmholtz Zentrums München gewählt. Hinzu kommen drei weitere Mitglieder aus den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft, die ebenfalls von der Gesellschafterversammlung bestimmt werden.
- Vorsitzende: MinDir’in Bärbel Brumme-Bothe
- Stellv. Vorsitzender: Ltd. MinR Dr. Michael Mihatsch
Geschäftsführung
Die Geschäftsführer sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und führen die Geschäfte nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates. Im Zusammenwirken mit anderen Organen entwickeln sie die für die Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft erforderlichen Initiativen in Planung, Koordinierung und Kontrolle und sorgen für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel. Zu übergeordneten Fragen der Unternehmensführung führen die Geschäftsführer ihre Entscheidung im Management Komitee herbei. Die Geschäftsführung kann ein Wissenschaftliches Expertengremium (Scientific review Committee) einsetzen, welches sie in wichtigen wissenschaftlichen Fragen berät.
- Wissenschaftlicher Geschäftsführer: Prof. Dr. Günther Wess
- Kaufmännischer Geschäftsführer: Dr. Nikolaus Blum
Wissenschaftlich-Technischer Rat
Der Wissenschaftlich-Technische Rat (WTR) ist zentrumsinternes Kommunikations- und Informationsgremium und kann die übrigen Organe der Gesellschaft in allen wissenschaftlichen und in wichtigen technischen Fragen beraten. Dem WTR gehören die Leiter/Leiterinnen der Institute und selbständigen Abteilungen sowie gewählte Vertreter der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter an. Die Geschäftsführer und ein Mitglied des Betriebsrates können an den Sitzungen des WTR mit beratender Stimme teilnehmen.
- Vorsitzender: Prof. Dr. Michael Atkinson
- Stellv. Vorsitzender: Prof.Dr. Wolfgang Wurst
Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat ist ein Beratungsorgan für Aufsichtsrat und Geschäftsführung, dem es auch obliegt, die Arbeit des Helmholtz Zentrums München zu bewerten. Das Gremium wurde 1984 eingesetzt, mit dem Ziel einer intensiven Diskussion der wissenschaftlichen Programme und Vorhaben des Helmholtz Zentrums München sowie einer verstärkten effizienten Ergebnisbewertung. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören derzeit 14 externe Wissenschaftler an.
- Vorsitzender: Prof. Dr. Hillel Koren
- Alle Mitglieder des Beirats
Betriebsrat
- Weitere Informationen zum Betriebsrat am Helmholtz Zentrum München finden Sie hier.

